Hygieneleitfaden

Der aktuelle Hygieneleitfaden des DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin), 16. Ausgabe 2024 wird vom DAHZ ausschließlich in digitaler Form veröffentlicht und bei Bedarf angepasst. Derzeitiger Redaktionsstand 14.04.2024.

Gegenüber der 15. Auflage wurden neben redaktionellen Änderungen das Kapitel 7 „Aufbereitung von Medizinprodukten“ gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der DGKH grundlegend überarbeitet.

Es ist das Ziel des DAHZ, den Hygieneleitfaden einer Vielzahl von Praxen zugänglich zu machen und dort zur Anwendung zu bringen.

Angehörige von Zahnarztpraxen dürfen den Hygieneleitfaden zum Gebrauch in der eigenen Praxis ausdrucken. Zahnärztekammern und Fachgesellschaften dürfen den unveränderten Hygieneleitfaden auf ihren Internetseiten einstellen und an ihre Mitglieder weitergeben. Eine unveränderte kostenlose Weitergabe unter Angabe des Copyrights im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Praxispersonal (z. B. in Universitäten, Berufsschulen, Zahnärztekammern, durch Fachhandel oder externe Referenten) ist ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung ist, dass der DAHZ als Herausgeber benannt ist.

Zitierfähig unter:

Deutscher Arbeitskreis für Hygiene
in der Zahnmedizin (Hrsg.):
Hygieneleitfaden, 16. Ausgabe 2024

Download Leitfaden

Riskoklassifizierung zahnärztlicher Instrumente- Was muss steril sein?

Riskoklassifizierung - Was muss steril sein?

Für die Betrachtung ist der Adobe Reader erforderlich, der durch Klick auf das folgende Logo heruntergeladen werden kann:

Anlage_1_Risikobewertung

Anlage_2_Formular_Freigabeberechtigung

Anlage_3_Formular_Tagesabschlussdokumentation

Anlage_4_Negativliste_zur_Instrumentenaufbereitung