Dieser Rahmenhygieneplan muss auf die individuellen Praxisgegebenheiten übertragen und in einen praxisspezifischen Hygieneplan umgesetzt werden. Dabei muss das jeweilige Behandlungsspektrum der Praxis berücksichtigt werden, das z.B. in einer kieferorthopädischen Praxis anders aussehen kann als in einer chirurgisch ausgerichteten Praxis.
Die im Rahmenhygieneplan enthaltenen Standardarbeitsanweisungen müssen die kritischen Verfahrensschritte ausdrücklich benennen und eine genaue Beschreibung aller aufeinanderfolgenden Verfahrensschritte sowie der jeweils einzusetzenden Hilfsmittel enthalten.
Daher müssen alle nicht in der Praxis eingesetzten Verfahren gestrichen werden. Die eingesetzten Hilfsmittel müssen vollständig eingetragen werden, z.B.
Geräte und verwendete Programme
Desinfektionsmittel mit Konzentration, Einwirkzeit und Standzeit
Beispiele sind in diesem Muster zu sehen:
Muster